Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Wohnungen der Genossenschaft können nur eingetragenen Mitgliedern zur Nutzung überlassen werden.
Die Mitgliedschaft entsteht durch Erwerb von Geschäftsanteilen, deren Anzahl von der gewünschten Wohnungsgröße (Anzahl der Räume) abhängt, siehe Anlage § 17 Abs.2 der Satzung. Bei Kündigung entstehen Ansprüche auf Rückzahlung dieser Anteile nach § 12 der Satzung.

Anlage

zum § 17 Abs. 2 der Satzung über die Geschäftsanteile, beschlossen von der Vertreterversammlung am 20.6.1996, am 25.6.1997, am 25.06.1998, am 22.06.2000 und am 20.06.2012

Wohnung Anteile

1-Zimmer-Wohnung

4 Geschäftsanteile á 154,00 EUR = 616,00 EUR

2-Zimmer-Wohnung

6 Geschäftsanteile á 154,00 EUR = 924,00 EUR

3-Zimmer-Wohnung

7 Geschäftsanteile á 154,00 EUR = 1.078,00 EUR

4-Zimmer-Wohnung

8 Geschäftsanteile á 154,00 EUR = 1.232,00 EUR

5-Zimmer-Wohnung

9 Geschäftsanteile á 154,00 EUR = 1.386,00 EUR

Jedes weitere Zimmer

Für jedes weitere Zimmer darüber hinaus ist ein zusätzlicher Anteil á 154,00 Euro zu zeichnen.

Garagen

3 Geschäftsanteile a 154.00 EUR = 462,00 EUR

Wer kann Mitglied werden?

Jede natürliche Person bzw. Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, welche die Satzung der AWG eG Weida/Thür. in der jeweils aktuellen Fassung anerkennen, können Mitglied unserer Genossenschaft werden.

Wie erwirbt man eine Mitgliedschaft?

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Dem Bewerber wird vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung gestellt.

Was versteht man unter "Eintrittsgeld"?

Bei der Aufnahme als Mitglied ist vom Bewerber eine einmalige Gebühr gem. § 5 der Satzung in Höhe von 20 EUR zu zahlen, das sog. Eintrittsgeld. Kinder und Ehegatten des Mitglieds müssen kein zusätzliches Eintrittsgeld zahlen.

Was ist ein Geschäftsanteil?

Ein Geschäftsanteil beträgt gem. § 17 unserer Satzung 154,00 EUR.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, 2 Anteile zu übernehmen. Diese Anteile werden auch Pflichtanteile genannt.

Was bedeutet Geschäftsguthaben?

Ist der tatsächliche Betrag, der durch das Mitglied eingezahlt worden ist. Für gewöhnlich entspricht das Geschäftsguthaben den gezeichneten Anteilen (Abweichungen sind u U. bei Ratenzahlungen der Fall) und richtet sich beispielsweise danach, ob man eine Wohnung, Stellplatz, Garage etc. anmietet.

Wodurch kann meine Mitgliedschaft beendet werden?

Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Kündigung,
  • Tod,
  • Übertragung des Geschäftsguthabens,
  • Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft,
  • oder durch Ausschluss.